Welche Aufträge müssen ausgeschrieben werden?

You are currently viewing Welche Aufträge müssen ausgeschrieben werden?

Welche Aufträge müssen ausgeschrieben werden?

Das Vergaberecht schreibt vor, dass der Staat, die Bundesländer, die Gemeinden und staatsnahe Unternehmen ihre Aufträge transparent vergeben und alle europäischen Bieter gleich behandeln. Es muss eine transparente Leistungsbeschreibung und klare Zuschlagskriterien geben, nach denen der Empfänger des Zuschlags ermittelt wird. Aber welche Aufträge müssen nun ausgeschrieben werden?

Auftragsvolumen entscheidet, welche Aufträge ausgeschrieben werden müssen

Grundsätzlich sind in Österreich Aufträge ab einem Volumen von 100.000 Euro öffentlich auszuschreiben. Aufträge unterhalb dieser Schwelle dürfen direkt vergeben werden, wobei der Auftraggeber in der Regel Vergleichsangebote einholen muss, aber Unternehmen haben kein Anrecht darauf, gefragt zu werden oder teilzunehmen.

Es gibt Ausnahmen, bei denen Auftraggeber direkt mit einem bestimmten Unternehmen zusammenarbeiten dürfen, dies ist jedoch nicht die Regel. Die meisten Vergabeverfahren über 100.000 Euro werden durch eine öffentliche Bekanntmachung im Internet veröffentlicht.

Oberschwellenbereich

Über der Schwelle von 100.000 Euro gibt es weitere Wertgrenzen, die sogenannten EU-Schwellenwerte, die jedoch für die Teilnahme am Vergabeverfahren weniger relevant sind. Diese liegen meistens bei ca 220.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und ca 5,5 Mio Euro für Bauaufträge. Größere Aufträge, die diese Werte überschreiten, müssen zusätzlich auf einem europäischen Portal veröffentlicht werden, um eine größere Reichweite zu erzielen. Der Ablauf des Verfahrens ähnelt dem bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Banner Crashkurs

Welche Arten von Aufträgen müssen ausgeschrieben werden?

Im Hinblick auf die Frage, welche Aufträge ausgeschrieben werden müssen, ist auch interessant, dass es keine fachliche Einschränkung gibt.

Es gibt grundsätzlich nur drei Arten von Aufträgen. Das Vergaberecht kennt nur drei grobe Arten von Aufträgen: Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.

Ein Bauauftrag ist alles, was mit Bauen zu tun hat, also die Errichtung von Gebäuden, der Umbau und sonstige Leistungen, die mit Bauwerken zu tun haben. Lieferaufträge sind, wie der Name schon sagt, Aufträge über die Lieferung von Waren. Und Dienstleistungsaufträge sind alles andere.

Andererseits gibt es auch unterschiedliche Vertragskonstrukte. Es gibt einerseits langfristige Verträge, zum Beispiel Rahmenverträge, aus denen der Auftraggeber während der Laufzeit abrufen kann, oder Verträge zur Umsetzung eines einzelnen Projekts. Alle diese Vertragsarten müssen ausgeschrieben werden.

Während Projektaufträgen normalerweise eine Leistung enthalten, die einmalig zu erbringen ist und fix beauftragt wird, sind Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen auf der anderen Seite die Basis für regelmäßig wiederkehrende Leistungen. Während der Laufzeit kann der Auftraggeber bei Bedarf abrufen. Es ist im Vorhinein meistens nicht klar, wie viel Umsatz Sie letztendlich mit dem Vertrag machen. 

Lohnt sich die Arbeit?

Meine Antwort lautet: Ja, wenn man weiß, wie. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema. 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Kontaktieren Sie mich.